AGB und Nutzungsbedingungen
1. Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Vertriebsvertrag zwischen recordJet und Rechteinhaber. Die recordJet GmbH, Torstr. 60, 10119 Berlin betreibt die Webseite recordJet.com.
1.2 Das Angebot von recordJet richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.3 recordJet bietet über recordJet.com Dienstleistungen im Bereich Vermarktung und Abrechnung von Ton / Bildtonaufzeichnungen („Aufnahmen“) für Musiker bzw. Rechteinhaber („Rechteinhaber“) an.
1.4 recordJet meldet die Aufnahmen des Rechteinhabers bei den vom Rechteinhaber ausgewählten Download- bzw. Streamingplattformen zur Auswertung an. Ferner übernimmt recordJet die Abrechnung der Aufnahmen. Ggfls. bedient sich recordJet dazu Leistungen von Dritten (insgesamt „Plattform“).
1.5 Rechteinhaber kann sich auf recordJet.com kostenlos registrieren und seinen Account selbst verwalten. Rechteinhaber kann Aufnahmen selbst auf die Plattform einstellen, löschen und Abrechnungsunterlagen einsehen.
1.6 Zu den Aufnahmen kann Rechteinhaber weitere Inhalte z. B. Cover, Artwork, Biografien, Fotos, Videos, Informationen und Erläuterungen etc. auf der Plattform einstellen („Begleitmaterial“).
1.7 Die einzelnen von recordJet konkret zu erbringenden Vertriebsleistungen und die dafür anfallende Vergütung ergeben sich aus dem gebuchten Paket („BASIC“, „PREMIUM“, „VOLUME“ bzw. „FIRST-CLASS“). Die von recordJet im Rahmen der Pakete „VOLUME“ und „FIRST-CLASS“ zu erbringenden Vertriebsleistungen werden zwischen dem Rechteinhaber und recordJet individuell besprochen.
2. Rechteeinräumung
2.1 Rechteinhaber räumt recordJet an den vertraglichen Aufnahmen und an dem Begleitmaterial die Nutzungsrechte ein, soweit diese zur Erfüllung des Vertrages notwendig sind. RecordJet ist somit berechtigt, die Aufnahmen und das Begleitmaterial in allen heute und zukünftig bekannten Formaten für den Vertrieb an Endkunden in Download- bzw. Streamingplattformen (inklusive personalisierte Webradios) verfügbar zu machen.
2.2 Die Rechteeinräumung an den Aufnahmen und dem Begleitmaterial erfolgt räumlich unbegrenzt (weltweit). Rechteinhaber kann die Rechteeinräumung bezüglich einzelner Aufnahmen bzw. für das Begleitmaterial räumlich einschränken. Die Einschränkung erfolgt durch entsprechende Angaben bei der jeweiligen Aufnahme auf der Plattform. Die Angaben sind vom Rechteinhaber selbst vorzunehmen.
2.3 Die Rechteeinräumung an den Aufnahmen und dem Begleitmaterial erfolgt zeitlich unbefristet. Die Rechteeinräumung endet (i) mit der Deaktivierung von Aufnahmen durch den Rechteinhaber (Takedown) oder (ii) durch Kündigung des Vertrages. Aufgrund von technischen Vorgaben kann die Deaktivierung aus sämtlichen Downloadstores bzw. Streamingplattformen ca. 14 Tage dauern.
2.4 Die Rechteeinräumung an den Aufnahmen und dem Begleitmaterial ist inhaltlich auf die vom Rechteinhaber ausgewählten Downloadstores bzw. Streamingplattformen und Webradios beschränkt. Die Einschränkung erfolgt durch entsprechende Angaben bei der jeweiligen Aufnahme. Die Angaben sind vom Rechteinhaber selbst vorzunehmen.
2.5 RecordJet ist auch berechtigt, sog. Clips als Auszug einer Aufnahme mit einer Spieldauer von in der Regel 90 Sekunden zum Probehören oder zu Beurteilungszwecken öffentlich zugänglich zu machen und / oder zu senden.
2.6 RecordJet ist berechtigt Nutzern von Downloadstores bzw. Streamingplattformen das Recht zur Datenaktualisierung oder zur Anfertigung einer Sicherungskopie auf Speichermedien einzuräumen.
2.7 Rechteinhaber räumt recordJet das Recht ein, die eingeräumten Rechte zum Teil oder auch ganz auf Dritte zu übertragen (Unterlizenzen), soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
2.8 Rechteinhaber räumt recordJet das Bearbeitungsrecht an den Aufnahmen bzw. an dem Begleitmaterial ein. Das Bearbeitungsrecht ist auf die technische Bearbeitung zum Zwecke der Bereitstellung in Downloadstores bzw. Streamingplattformen begrenzt.
2.9 recordJet behält sich ausdrücklich das Recht vor, Aufnahmen oder Begleitmaterial nach eigenem Ermessen und ohne Begründung abzulehnen.
3. Kundenkonto, Abrechnung
3.1 RecordJet richtet für Rechteinhaber ein virtuelles Kundenkonto ein. Rechteinhaber kann jederzeit Einblick auf das Kundenkonto nehmen.
3.2 RecordJet nimmt die aus der Verwertung der vertragsgegenständlichen Aufnahmen erzielten Einnahmen entgegen und wird diese abrechnen und dem Kundenkonto gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zuzüglich MwSt. (falls anfallend).
3.3 Nettoeinnahmen meint die tatsächlichen Zahlungseingänge bei recordJet abzüglich der vereinbarten Beteiligung von recordJet.
3.4 RecordJet ist berechtigt, offene Jahresgebühren, anfallende Steuern, andere eventuell in Verbindung mit recordJet-Services anfallenden Kosten und Schadenersatzforderungen direkt mit dem Guthaben auf dem Kundenkonto zu verrechnen oder über andere Zahlungsmethoden (z. B.: PayPal-Account, Kreditkarte) einzuziehen.
3.5 In der Regel erfolgen Gutschriften der Zahlungseingänge zum 1. des Folgemonats nach Zahlungseingang bei RecordJet zugunsten des Kundenkontos.
3.6 Rechteinhaber ist jederzeit berechtigt, sofern keine Auszahlungssperre besteht, den jeweiligen positiven Saldo des Kundenkontos dem Kundenkonto zu entnehmen (als Gesamt- oder beliebige Einzelbeträge). Rechteinhaber trägt alle im Zusammenhang mit der Entnahme anfallenden Gebühren und Kosten. RecordJet ist berechtigt eventuell anfallende Gebühren bei der Auszahlung in Abzug zu bringen (z. B.: Pay-Pal Gebühren). Die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorgaben des Zahlungsdiensteanbieters.
3.7 Befindet sich das Kundenkonto des Rechteinhabers im Soll, ist recordJet berechtigt, dieses mit eingehenden Zahlungen zu verrechnen, bis das Kundenkonto ausgeglichen ist. Sollte das Kundenkonto sich länger als 14 Tage im Soll befinden, ist der Rechteinhaber verpflichtet das Kundenkonto auszugleichen. RecordJet wird Rechteinhaber auf diesen Umstand rechtzeitig hinweisen. Für den Fall, dass Rechteinhaber das Soll nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Information von recordJet ausgeglichen hat, behält recordJet sich das Recht vor, den Sollbetrag aus dem Kundenkonto auszubuchen und dem Rechteinhaber in Rechnung zu stellen.
3.8 Soweit das Kundenkonto eine entsprechende Deckung aufweist, kann Rechteinhaber recordJet anweisen, vom Kundenkonto Zahlungen an Dritte mit schuldbefreiender Wirkung vorzunehmen (zum Beispiel Beteiligung von Dritten an Einnahmen). Zur Klarstellung: Rechteinhaber bleibt allein für die Abrechnung an seine Vertragspartner verantwortlich.
3.9 recordJet ist verpflichtet, über alle getätigten Einnahmen Buch zu führen. Rechteinhaber ist berechtigt, diese Bücher einmal (1x) im Jahr auf Übereinstimmung mit den gemeldeten Einnahmen durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, oder Anwalt prüfen zu lassen oder selbst zu prüfen. Die Kosten der Prüfung trägt Rechteinhaber, es sei denn, die Prüfung ergibt eine Abweichung um mehr als 5 % pro Kalenderjahr zum Nachteil von Rechteinhaber. In diesem Fall trägt recordJet die angemessenen Kosten.
4. Manipulation von Download- / Streamingzahlen; recycled Audio; strafbare Inhalte
4.1 recordJet ist berechtigt, den Zugang oder die Aufnahme von Rechteinhaber unverzüglich zu sperren (sog. Takedown) bzw. deaktivieren,
4.1.1 sofern der Verdacht besteht, dass Rechteinhaber bzw. Dritte Download- / Streamingzahlen die Aufnahmen betreffend, manipulieren;
4.1.2 sofern Rechteinhaber Aufnahmen unter unterschiedlichen Titeln bzw. Künstlernamen (sog. recycled Audio) oder sog. generische Musik veröffentlicht;
4.1.3 sofern der Inhalt der Aufnahmen strafbar ist;
4.1.4 sofern die Aufnahmen gegen Rechte Dritter verstoßen.
4.2 recordJet ist zudem berechtigt, eine Auszahlungssperre bezüglich des Kundenkontos einzurichten. recordJet ist weiter berechtigt, die betroffenen Aufnahmen in sämtlichen Downloadstores bzw. Streamingplattformen zu sperren (sog. Takedown).
4.3 recordJet wird Rechteinhaber per E-Mail unverzüglich über die getroffenen Maßnahmen informieren und Rechteinhaber die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen. Sollten die Vorwürfe ausgeräumt werden können, werden die getroffenen Maßnahmen aufgehoben. Sollten die Vorwürfe nicht ausgeräumt werden können, bleiben die getroffenen Maßnahmen bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts bestehen.
5. Hinweise an Rechteinhaber
5.1 recordJet weist Rechteinhaber darauf hin, dass Urhebern der den Aufnahmen zugrunde liegender Werke aufgrund der Verwertung der Aufnahmen Ansprüche zustehen. Diese Ansprüche werden üblicherweise von Verwertungsgesellschaften oder Verlagen der Urheber geltend gemacht. recordJet ist hierfür nicht verantwortlich. Falls der Rechteinhaber nicht oder nicht alleiniger Urheber ist, wird er ggfls. die Urheber hierauf hinweisen.
5.2 recordJet weist Rechteinhaber darauf hin, dass dieser allein für die ordnungsgemäße Versteuerung aller Einnahmen bzw. die Zahlung von Abgaben, Umlagen etc. verantwortlich ist.
5.3 recordJet weist Rechteinhaber darauf hin, dass die Manipulation von Download- / Streamingzahlen strafbar (Betrug) ist.
6. Garantie
6.1 Rechteinhaber garantiert gegenüber recordJet, dass er berechtigt und in der Lage ist, diesen Vertrag zu schließen, zu erfüllen und die dafür notwendigen Rechte recordJet einräumen kann.
6.2 Rechteinhaber garantiert, dass durch die Aufnahmen und das Begleitmaterial keine Rechte Dritter verletzt werden.
6.3 Rechteinhaber garantiert gegenüber recordJet, dass die Aufnahmen bzw. das Begleitmaterial nicht gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften verstoßen.
6.4 Rechteinhaber sichert gegenüber recordJet zu und garantiert, den Abruf bzw. die Streams von Aufnahmen nicht künstlich zu erhöhen oder anderweitig zu manipulieren, z. B. durch technische Mittel wie den Einsatz von Skripten oder anderen automatisierten Prozessen oder dauerhaftes streamen der Aufnahmen durch einen eigenen oder fremden Account.
7. Haftungsfreistellung
7.1 recordJet weist Rechteinhaber darauf hin, dass ggfls. Dritte an den erzielten Einnahmen zu beteiligen sind (z. B.: Künstler, Produzenten und andere Personen, welche an der Erstellung der Aufnahmen bzw. des Begleitmaterials mitgewirkt haben).
7.2 Rechteinhaber stellt recordJet von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber recordJet wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund oder im Zusammenhang mit der von Rechteinhaber eingestellten Aufnahmen bzw. Begleitmaterial geltend machen.
7.3 Rechteinhaber ist verpflichtet, die recordJet im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehenden notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten (auch außergerichtlich) in angemessener Höhe zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von Rechteinhaber nicht zu vertreten ist, was der Rechteinhaber darlegen und beweisen muss. Rechteinhaber ist verpflichtet, recordJet im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
8. Vergütung
Die Vergütung der Leistungen von recordJet hängt vom jeweils gebuchten Leistungspaket ab („BASIC“ und „PREMIUM“) bzw. werden bei den Leistungspaketen „VOLUME“ und „FIRST-CLASS“ individuell abgestimmt. Sämtliche Preise werden ohne Umsatzsteuer angegeben (Nettopreise).
9. Aufwandsentschädigung
9.1 Rechteinhaber zahlt an recordJet in folgenden Fällen eine pauschale angemessene Aufwandsentschädigung:
9.1.1 Neuerstellung von Rechnungen oder Gutschriften aufgrund von fehlerhaften Angaben des Rechteinhabers; Bearbeitung von Manipulationsfällen bezüglich der Download- / Streamingzahlen; Bearbeitung von Fällen des recycled Audio bzw. generischer Musik. Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt jeweils € 50,00 (netto).
9.1.2 Bearbeitung von Abmahnungen wegen Verletzung von Rechten Dritter durch Aufnahmen. Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt € 100,00 (netto).
9.2 Die Aufwandsentschädigung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn recordJet einen höheren oder Rechteinhaber einen geringeren oder keinen Aufwand nachweist.
10. Haftung von recordJet
10.1 recordJet haftet Rechteinhaber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.2 recordJet haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
• aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3 Verletzt recordJet fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag recordJet nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Rechteinhaber regelmäßig vertrauen darf.
10.4 Im Übrigen ist eine Haftung von recordJet ausgeschlossen.
10.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von recordJet für seine Erfüllungsgehilfen.
11. Laufzeit, Änderung, Kündigung
11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Rechteinhaber kann den Vertragsumfang hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Aufnahmen jederzeit ändern. Eine Änderung erfolgt durch das Hinzufügen oder Deaktivieren bzw. Archivieren von Aufnahmen in dem Portal.
11.3 Rechteinhaber kann den gesamten Vertrag jederzeit im Portal durch Deaktivierung sämtlicher Aufnahmen kündigen. Die Kündigung kann auch per E-Mail oder per Brief erfolgen. Rechteinhaber hat zuvor sämtliche Aufnahmen in dem Portal zu deaktivieren.
11.4 recordJet kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. recordJet wird der Kündigung eine Begründung der Entscheidung beifügen und diese per E-Mail übermitteln.
11.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
11.6 Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
• ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
• Aufnahmen bzw. Begleitmaterial enthält strafbares Material;
• Aufnahmen bzw. Begleitmaterial enthält radikal propagandistisches oder sittenwidriges Material;
• Download- oder Streamingzahlen zu manipulieren;
• die Angabe falscher Daten durch Rechteinhaber;
• wenn bezüglich des gesamten Vermögens einer Vertragspartei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen eine Vertragspartei vorliegen oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde oder gegen eine Vertragspartei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von einer Vertragspartei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.
11.7 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch recordJet ist Rechteinhaber nicht berechtigt, sich erneut zu registrieren.
11.8 Einnahmen, die nach Vertragsbeendigung bei recordJet eingehen, werden vertragsgemäß abgerechnet und ausbezahlt, ausgenommen recordJet steht ein Zurückbehaltungsrecht aus Ansprüchen wegen Verletzung vertraglicher Pflichten des Rechteinhabers zu.
12. Ausschlussfrist
12.1 Ansprüche und Rechte aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung haben beide Parteien innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht, sind die Ansprüche verfallen. Die Frist beginnt, sobald der Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
12.2 Ansprüche, die durch strafbare oder unerlaubte Handlungen entstanden sind, unterfallen nicht der vereinbarten Ausschlussfrist.
12.3 Werden die nach Ziffer 12.1 rechtzeitig geltend gemachten Ansprüche von der anderen Vertragspartei abgelehnt oder erklärt sich die andere Vertragspartei nicht innerhalb von einem (1) Monat nach der Geltendmachung, so verfallen diese, wenn sie nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich anhängig gemacht werden.
13. Vertragsübernahme
recordJet ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der recordJet wird hierüber rechtzeitig, spätestens jedoch mit einer Frist von vier (4) Wochen vor der Vertragsübernahme in Textform an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informieren. Sofern Rechteinhaber das Vertragsverhältnis nicht mit dem Dritten fortsetzen möchte, kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden.
14. Änderung der AGB / Nutzungsbedingungen
recordJet ist berechtigt, diese AGB / Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstandener Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird recordJet unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn Rechteinhaber nicht binnen von 15 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis in Schrift- oder Textform widerspricht.
15. Sonstiges
15.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und nur die deutsche Version dieses Vertrages ist maßgeblich. Die englische bzw. spanische Version dienen ausschließlich als Lesehilfe.
15.2 Handelt der Rechteinhaber als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von recordJet. Hat der Rechteinhaber seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von recordJet ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Rechteinhabers zugerechnet werden können. recordJet ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Rechteinhabers anzurufen.