AGB und Nutzungsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen von recordJet
(Stand: 14. Juli 2022)
1. Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Vertriebsvertrag zwischen der recordJet GmbH, Torstr. 60, 10119 Berlin („recordJet“) und Rechteinhaber. recordJet betreibt die Webseite recordJet.com („Plattform“).
1.2 Das Angebot von recordJet richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.3 recordJet bietet über recordJet.com Dienstleistungen im Bereich Vermarktung und Abrechnung von Ton-, Bildtonaufzeichnungen für Künstler, Produzenten, Labels und sonstige Rechteinhaber an („Rechteinhaber“), die Ton-, Bildtonaufnahmen oder sonstige Materialien („Aufnahmen“) recordJet zur digitalen Verbreitung zur Verfügung stellen.
1.4 recordJet stellt die vom Rechteinhaber bei recordJet angemeldeten bzw. eingestellten Aufnahmen bei den vom Rechteinhaber ausgewählten Downloadstores- bzw. Streamingplattformen Dritter zur Verfügung. Ferner übernimmt recordJet die Abrechnung der Erlöse aus der Verwertung der Aufnahmen. Ggfls. bedient sich recordJet dazu Leistungen von Dritten.
1.5 Rechteinhaber kann sich auf recordJet.com kostenlos registrieren und seinen Account selbst verwalten. Rechteinhaber kann Aufnahmen jederzeit auf die Plattform einstellen, löschen und Abrechnungsunterlagen einsehen.
1.6 Zu den Aufnahmen kann Rechteinhaber weitere Inhalte z. B. Cover, Artwork, Biografien, Fotos, Videos, Informationen und Erläuterungen etc. auf der Plattform einstellen („Begleitmaterial“).
1.7 Die einzelnen von recordJet konkret zu erbringenden Vertriebsleistungen und die dafür anfallende Vergütung ergeben sich aus dem gebuchten Paket („BASIC“, „PREMIUM“, „VOLUME“ bzw. „FIRST-CLASS“). Die von recordJet im Rahmen der Pakete „VOLUME“ und „FIRST-CLASS“ zu erbringenden Vertriebsleistungen werden zwischen dem Rechteinhaber und recordJet individuell besprochen.
2. Rechteeinräumung
2.1 Rechteinhaber räumt recordJet an den Aufnahmen und an dem Begleitmaterial die Nutzungsrechte ein, soweit diese zur Erfüllung des Vertrages notwendig sind. recordJet ist somit berechtigt, die Aufnahmen und das Begleitmaterial in allen heute und zukünftig bekannten Formaten für den Vertrieb an Endkunden in Download- bzw. Streamingplattformen (inklusive personalisierte Webradios) zur Verfügung zu stellen.
2.2 Die Rechteeinräumung an den Aufnahmen und dem Begleitmaterial erfolgt räumlich unbegrenzt (weltweit). Rechteinhaber kann die Rechteeinräumung bezüglich einzelner Aufnahmen bzw. für das Begleitmaterial räumlich einschränken. Die Einschränkung erfolgt durch entsprechende Angaben bei der jeweiligen Aufnahme auf der Plattform. Die Angaben sind vom Rechteinhaber selbst vorzunehmen.
2.3 Die Rechteeinräumung an den Aufnahmen und dem Begleitmaterial erfolgt zeitlich unbefristet. Die Rechteeinräumung endet (i) mit der Deaktivierung von Aufnahmen durch den Rechteinhaber (Takedown) oder (ii) durch Kündigung des Vertrages. Aufgrund von technischen Vorgaben kann die Deaktivierung aus sämtlichen Downloadstores bzw. Streamingplattformen ca. 14 Tage dauern.
2.4 Die Rechteeinräumung an den Aufnahmen und dem Begleitmaterial ist inhaltlich auf die vom Rechteinhaber ausgewählten Downloadstores bzw. Streamingplattformen und Webradios beschränkt. Die Einschränkung erfolgt durch entsprechende Angaben bei der jeweiligen Aufnahme. Die Angaben sind vom Rechteinhaber selbst vorzunehmen.
2.5 recordJet ist auch berechtigt, sog. Clips als Auszug einer Aufnahme mit einer Spieldauer von in der Regel 90 Sekunden zum Probehören oder zu Beurteilungszwecken öffentlich zugänglich zu machen und / oder zu senden.
2.6 recordJet ist berechtigt Nutzern von Downloadstores bzw. Streamingplattformen das Recht zur Datenaktualisierung oder zur Anfertigung einer Sicherungskopie auf Speichermedien einzuräumen.
2.7 Rechteinhaber räumt recordJet das Recht ein, die eingeräumten Rechte zum Teil oder auch ganz auf Dritte zu übertragen (Unterlizenzen), soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
2.8 Rechteinhaber räumt recordJet das Bearbeitungsrecht an den Aufnahmen bzw. an dem Begleitmaterial ein. Das Bearbeitungsrecht ist auf die technische Bearbeitung zum Zwecke der Bereitstellung in Downloadstores bzw. Streamingplattformen be-grenzt.
2.9 recordJet behält sich ausdrücklich das Recht vor, Aufnahmen oder Begleitmaterial nach eigenem Ermessen und ohne Begründung abzulehnen.
3. Kundenkonto, Abrechnung
3.1 recordJet ist berechtigt, vom Rechteinhaber geeignete Nachweise anzufordern, um den Rechteinhaber zu identifizieren. Um die Daten des Rechteinhabers aktuell halten zu können, ist Rechteinhaber verpflichtet, recordJet Auskunft darüber zu erteilen, ob und ggf. wie sich vorhandene Daten geändert haben. Eine Identifizierung des Rechteinhabers kann insbesondere auch anlassbezogen erfolgen. Falls Rechteinhaber an einer Identifikation seiner Person nicht mitwirkt oder eine zweifelsfreie Identifikation aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, ist recordJet berechtigt, den Vertriebsvertrag gemäß Ziffer 11.5 zu kündigen.
3.2 recordJet richtet für Rechteinhaber ein virtuelles Kundenkonto ein. Rechteinhaber kann jederzeit Einblick auf das Kundenkonto nehmen.
3.3 recordJet nimmt die aus der Verwertung der Aufnahmen erzielten Einnahmen entgegen. Die dem Rechteinhaber aus den erzielten Einnahmen zustehenden Nettoeinnahmen schreibt recordJet zuzüglich MwSt. (falls anfallend) dem Kundenkoto des Rechteinhabers gut. Alle Gutschriften stehen unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung, Korrektur und Rückforderung im Falle einer fehlerhaften oder unberechtigten Gutschrift. Auf Wunsch des Rechteinhabers ist recordJet nach vorheriger Absprache im Einzelfall bereit, an Rechteinhaber einen Vorschuss auf die Rechteinhaber zustehenden Nettoeinnahmen zuzüglich MwSt. (falls anfallend) zu leisten.
3.4 Nettoeinnahmen sind die tatsächlichen Zahlungseingänge bei recordJet abzüglich der vereinbarten Beteiligung von recordJet. recordJet wird auch diejenigen Nettoeinnahmen abrechnen, die von Downloadstores bzw. Streamingplattformen mit Bezug auf Aufnahmen an recordJet abgerechnet werden, die Rechteinhaber nicht selbst bei recordJet angemeldet und recordJet zum digitalen Vertrieb zur Verfü-gung gestellt hat, z. B. DJ Mixe oder DJ Sets, die von Dritten eingestellt werden und deren Gegenstand Aufnahmen sind.
3.5 recordJet ist berechtigt, offene Jahresgebühren, Vergütungen für von recordJet erbrachte Services, angefallene Kosten oder etwaige Schadensersatzforderungen wegen Vertragsverletzungen von Rechteinhaber sowie gemäß Ziffer 3.3 nach vorheriger Absprache im Einzelfall geleistete Vorschusszahlungen mit dem Guthaben auf dem Kundenkonto zu verrechnen oder über andere Zahlungsmethoden (z. B.: PayPal-Account, Kreditkarte) einzuziehen.
3.6 In der Regel erfolgen Gutschriften der Zahlungseingänge zum 1. des Folgemonats nach Zahlungseingang bei recordJet zugunsten des Kundenkontos.
3.7 Rechteinhaber ist jederzeit berechtigt, sofern keine Auszahlungssperre besteht, den jeweiligen positiven Saldo des Kundenkontos dem Kundenkonto zu entnehmen (als Gesamt- oder beliebige Einzelbeträge). Rechteinhaber trägt alle im Zusammenhang mit der Entnahme anfallenden Gebühren und Kosten. recordJet ist berechtigt eventuell anfallende Gebühren bei der Auszahlung in Abzug zu bringen (z. B.: Pay-Pal Gebühren). Die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorgaben des Zahlungsdiensteanbieters.
3.8 Befindet sich das Kundenkonto des Rechteinhabers im Soll, ist recordJet berechtigt, dieses mit eingehenden Zahlungen zu verrechnen, bis das Kundenkonto ausgeglichen ist. Sollte sich das Kundenkonto länger als 14 Tage im Soll befinden, ist der Rechteinhaber verpflichtet, das Kundenkonto auszugleichen. recordJet wird Rechteinhaber auf diesen Umstand rechtzeitig hinweisen. Für den Fall, dass Rechteinhaber das Soll nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Information von recordJet ausgeglichen hat, behält sich recordJet das Recht vor, den Sollbetrag geltend zu machen. Vorstehende Regelung gilt entsprechend in dem Fall, in dem eine auf Wunsch von Rechteinhaber nach vorheriger Absprache im Einzelfall geleisteten Vorschuss gemäß Ziffer 3.3 zu dem im Einzelfall vereinbarten Zeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertriebsvertrages zwischen recordJet und Rechteinhaber nicht mit Guthaben des Rechteinhabers auf dem Kundenkonto gemäß Ziffer 3.5 verrechnet worden ist.
3.9 Soweit das Kundenkonto eine entsprechende Deckung aufweist, kann Rechteinhaber recordJet anweisen, vom Kundenkonto Zahlungen an Dritte mit schuldbefreiender Wirkung vorzunehmen (zum Beispiel Beteiligung von Dritten an Einnahmen). Zur Klarstellung: Rechteinhaber bleibt allein für die Abrechnung an seine Vertragspartner verantwortlich.
3.10 recordJet ist verpflichtet, über alle getätigten Einnahmen Buch zu führen. Rechteinhaber ist berechtigt, diese Bücher einmal (1 x) im Jahr auf Übereinstimmung mit den gemeldeten Einnahmen durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, oder Anwalt prüfen zu lassen oder selbst zu prüfen. Die Kosten der Prüfung trägt Rechteinhaber, es sei denn, die Prüfung ergibt eine Abweichung um mehr als 5 % pro Kalenderjahr zum Nachteil von Rechteinhaber. In diesem Fall trägt recordJet die angemessenen Kosten.
4. Manipulation von Download- / Streamingzahlen; recycled Audio; strafbare Inhalte
4.1 recordJet ist berechtigt, den Zugang zur Plattform und / oder Aufnahmen von Rechteinhaber dann zu sperren (Takedown) bzw. deaktivieren, wenn
4.1.1 der Verdacht besteht, dass Rechteinhaber bzw. Dritte Download- / Streamingzahlen die Aufnahmen betreffend manipulieren;
4.1.2 Rechteinhaber Aufnahmen unter unterschiedlichen Titeln bzw. Künstlernamen („recycled Audio“) einstellt oder Musik, die nicht eindeutig einem Künstlernamen oder einem Song oder Projekttitel zugeordnet werden kann („generische Musik“);
4.1.3 der Inhalt der Aufnahmen strafbar ist;
4.1.4 die Aufnahmen gegen Rechte Dritter verstoßen.
4.2 recordJet ist in den Fällen der Ziffer 4.1 berechtigt, eine Auszahlungssperre bezüglich des Kundenkontos einzurichten. recordJet ist weiterhin berechtigt, die betreffenden Aufnahmen in sämtlichen Downloadstores bzw. Streamingplattformen zu sperren (Takedown).
4.3 recordJet wird Rechteinhaber per E-Mail unverzüglich über die getroffenen Maßnahmen informieren und Rechteinhaber die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen einräumen. Sollten die Vorwürfe ausgeräumt werden, werden die getroffenen Maßnahmen aufgehoben. Sollten die Vorwürfe nicht ausgeräumt werden oder keine Stellungnahme von Rechteinhaber eingehen, ist recordJet berechtigt, die dem Rechteinhaber mit Bezug auf gesperrte Aufnahmen erteilten Gutschriften zu stornieren und Zahlungen an Rechteinhaber für diese Aufnahme zurückzufordern.
5. Hinweise an Rechteinhaber
5.1 recordJet weist Rechteinhaber darauf hin, dass den Urhebern, deren Werke den Aufnahmen zugrunde liegen, aufgrund der Verwertung der Aufnahmen Vergütungsansprüche zustehen. Diese Ansprüche werden üblicherweise von Verwertungsgesellschaften oder Verlagen der Urheber geltend gemacht. recordJet ist hierfür nicht verantwortlich. Falls der Rechteinhaber nicht oder nicht alleiniger Urheber ist, wird er ggfls. die Urheber hierauf hinweisen.
5.2 recordJet weist Rechteinhaber darauf hin, dass dieser allein für die ordnungsgemäße Versteuerung aller Einnahmen bzw. die Zahlung von Abgaben, Umlagen etc. verantwortlich ist.
5.3 recordJet weist Rechteinhaber darauf hin, dass die Manipulation von Download- / Streamingzahlen strafbar (Betrug) ist.
6. Garantie
6.1 Rechteinhaber garantiert gegenüber recordJet, dass er berechtigt und in der Lage ist, diesen Vertrag zu schließen, zu erfüllen und uneingeschränkter und allein verfügungsberechtigter Inhaber aller vertragsgegenständlichen Rechte an den Aufnahmen ist.
6.2 Rechteinhaber garantiert, dass durch die Aufnahmen und das Begleitmaterial keine Rechte Dritter verletzt werden.
6.3 Rechteinhaber garantiert gegenüber recordJet, dass die Aufnahmen bzw. das Begleitmaterial nicht gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften verstoßen.
6.4 Rechteinhaber sichert gegenüber recordJet zu und garantiert, den Abruf bzw. die Streams von Aufnahmen nicht künstlich zu erhöhen oder anderweitig zu manipulieren, z. B. durch technische Mittel wie den Einsatz von Skripten oder anderen automatisierten Prozessen oder dauerhaftes streamen der Aufnahmen durch einen eigenen oder fremden Account.
7. Haftungsfreistellung
7.1 recordJet weist Rechteinhaber darauf hin, dass ggfls. Dritte an den erzielten Einnahmen zu beteiligen sind (z. B.: Künstler, Produzenten und andere Personen, welche an der Erstellung der Aufnahmen bzw. des Begleitmaterials mitgewirkt haben). Rechteinhaber stellt recordJet von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber recordJet wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund oder im Zusammen-hang mit der von Rechteinhaber eingestellten Aufnahmen bzw. Begleitmaterial geltend machen.
7.2 Rechteinhaber wird keine Ansprüche gegenüber recordJet dann geltend machen, wenn Dritte (z. B. bei DJ Mixe oder DJ Set Listen) Aufnahmen in Downloadstores bzw. Streamingplattformen eingestellt haben und Rechteinhaber hiermit nicht einverstanden ist. Rechteinhaber wird seine in diesem Fall ggfls. bestehenden Ansprüche auf Unterlassung gegenüber den betreffenden Dritten selbst geltend machen.
7.3 Rechteinhaber ist verpflichtet, die recordJet im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehenden notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten (auch außergerichtlich) in angemessener Höhe zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von Rechteinhaber nicht zu vertreten ist, was Rechteinhaber darzulegen und zu beweisen hat. Rechteinhaber ist verpflichtet, recordJet im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
8. Vergütung
Die Vergütung der Leistungen von recordJet hängt vom jeweils gebuchten Leistungspaket ab („BASIC“ und „PREMIUM“) bzw. werden bei den Leistungspaketen „VOLUME“ und „FIRST-CLASS“ individuell abgestimmt. Sämtliche Preise werden ohne Umsatzsteuer angegeben (Nettopreise).
9. Aufwandsentschädigung
9.1 Rechteinhaber zahlt an recordJet in folgenden Fällen eine pauschale angemessene Aufwandsentschädigung:
9.1.1 Neuerstellung von Rechnungen oder Gutschriften aufgrund von fehlerhaften Angaben des Rechteinhabers; Bearbeitung von Manipulationsfällen bezüglich der Download- / Streamingzahlen; Bearbeitung von Fällen des recycled Audio bzw. generischer Musik. Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt jeweils € 50,00 (netto) pro Vorfall.
9.1.2 Bearbeitung von Abmahnungen wegen Verletzung von Rechten Dritter durch Aufnahmen. Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt € 100,00 (netto) pro Vorfall.
9.2 Die Aufwandsentschädigung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn recordJet einen höheren oder Rechteinhaber einen geringeren oder keinen Aufwand nach-weist.
10. Haftung von recordJet
10.1 recordJet haftet Rechteinhaber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.2 recordJet haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
• aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3 Verletzt recordJet fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag recordJet nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Rechteinhaber regelmäßig vertrauen darf.
10.4 Im Übrigen ist eine Haftung von recordJet ausgeschlossen.
10.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von recordJet für seine Erfüllungsgehilfen.
11. Laufzeit, Kündigung
11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Rechteinhaber kann den gesamten Vertrag jederzeit im Portal durch Deaktivierung sämtlicher Aufnahmen kündigen. Die Kündigung kann auch per E-Mail oder per Brief erfolgen. Rechteinhaber ist verpflichtet zuvor sämtliche Aufnahmen auf der Plattform zu deaktivieren.
11.3 recordJet kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. recordJet wird der Kündigung eine Begründung der Entscheidung beifügen und diese per E-Mail übermitteln.
11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
11.5 Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
• ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
• Aufnahmen bzw. Begleitmaterial enthält strafbares Material;
• Aufnahmen bzw. Begleitmaterial enthält radikal propagandistisches oder sittenwidriges Material;
• Download- oder Streamingzahlen zu manipulieren;
• die Angabe falscher Daten durch Rechteinhaber;
• keine erfolgreiche Identifizierung des Rechteinhabers;
• gegen Rechteinhaber bzw. Gesellschafter, Geschäftsführer oder Mitarbeiter von Rechteinhaber bestehen Sanktionen, Embargos oder Blockaden, die den Handel mit bestimmten Ländern, Territorien, Organisationen, Unternehmen oder Personen unterbinden;
• wenn bezüglich des gesamten Vermögens einer Vertragspartei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen eine Vertragspartei vorliegen oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde oder gegen eine Vertragspartei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von einer Vertragspartei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.
11.6 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch recordJet ist Rechteinhaber nicht berechtigt, sich erneut zu registrieren.
11.7 Einnahmen, die nach Vertragsbeendigung bei recordJet eingehen, werden vertragsgemäß abgerechnet und ausbezahlt, ausgenommen recordJet steht ein Zurückbehaltungsrecht aus Ansprüchen wegen Verletzung vertraglicher Pflichten des Rechteinhabers zu.
12. Verfall von Ansprüchen
12.1 Ansprüche, die Rechteinhaber in Folge von Gutschriften gemäß Ziffer 3.3 zustehen, hat Rechteinhaber innerhalb von drei (3) Monaten nach Gutschrift in Textform gelten zu machen. Zur Geltendmachung der Ansprüche genügt die Abbuchung vom Kundenkonto. Falls Rechteinhaber seine Ansprüche nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Gutschrift geltend macht, wird recordJet Rechteinhaber in Textform darauf hinweisen, dass die Ansprüche von Rechteinhaber dann verfallen, wenn diese nicht innerhalb einer weiteren Frist von vier (4) Wochen nach Erhalt der Mitteilung erneut nicht geltend gemacht werden. Erfolgt die Geltendmachung erneut nicht, verfallen die Ansprüche von Rechteinhaber.
12.2 Falls recordJet gemäß Ziffern 4.1 und 4.2 eine Auszahlungssperre einrichtet und Rechteinhaber der Auffassung ist, die Auszahlungssperre sei zu Unrecht eingerichtet worden, oder falls recordJet aus sonstigen Gründen eine Auszahlung verweigert, hat Rechteinhaber die ihm nach seiner Ansicht zustehenden Zahlungsansprüche innerhalb von einem (1) Monat nach Verweigerung der Auszahlung durch recordJet in Textform geltend zu machen. Lehnt recordJet aus Gründen, die Rechteinhaber mitzuteilen sind, weiterhin eine Auszahlung ab, verfallen die Zahlungsansprüche von Rechteinhaber dann, wenn er diese nicht innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten nach der erneuten Ablehnung durch recordJet gerichtlich geltend macht. Vorstehende Regelung gilt entsprechend in dem Fall, dass eine Gutschrift, die noch nicht zu Auszahlung gelangt ist, gemäß Ziffer 3.3 korrigiert und storniert wird.
13. Vertragsübernahme
recordJet ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der recordJet wird hierüber rechtzeitig, spätestens jedoch mit einer Frist von vier (4) Wochen vor der Vertragsübernahme in Textform an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informieren. Sofern Rechteinhaber das Vertragsverhältnis nicht mit dem Dritten fortsetzen möchte, kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden.
14. Änderung der AGB
recordJet ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstandener Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird recordJet unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn Rechteinhaber nicht binnen von 15 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis in Schrift- oder Textform widerspricht.
15. Sonstiges
15.1 Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist oder wird, gelten die übrigen Teile des Vertrages gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, wie sie die Vertragsparteien bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
15.2 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und nur die deutsche Version dieses Vertrages ist maßgeblich. Übersetzungen dienen ausschließlich zur Verständnishilfe.
15.3 Handelt der Rechteinhaber als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von recordJet. Hat der Rechteinhaber seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von recordJet ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkei-ten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Rechteinhabers zugerechnet werden können. recordJet ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Rechteinhabers anzurufen.